Honorar und Kosten

Mit dem Rechtsanwaltstarifgesetz (= RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (= AHK) und dem auch von Rechtsanwälten in einigen Bereichen anzuwendenden Notariatstarifgesetz (= NTG) gibt es gesetzliche Vorschriften für die Berechnung des Honorars eines Rechtsanwaltes.

Nach diesen Vorschriften ist grundsätzlich einer jeden Leistung eine bestimmte Tarifposition. Innerhalb der einzelnen Tarifposition steigt der für diese Leistung verrechenbare Honorarbetrag mit steigender Bemessungsgrundlage (= Wert um den es geht, auch: Streitwert). 

Ein Rechtsanwalt hat grundsätzlich nach diesen gesetzlichen Honorarbestimmungen abzurechnen. Innerhalb gesetzlicher Schranken ist es ihm aber auch erlaubt, mit seinen KlientInnen die Anwendung einer anderen Art der Honorarabrechnung (Stundenhonorar, Pauschale, Erfolgshonorar) zu vereinbaren.

 

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Für einen genaueren Überblick zum Thema Kosten und Honorar haben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht (.pdf) zum Download bereitgestellt:

KlientInneninformation - Honorar (Jänner 2020).pdf (ca. 330 KB)