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Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet die verbindende Schnittstelle vieler Rechtsgebiete. Denn sowohl im Zivil- als auch im Arbeits- oder Unternehmensrecht gilt: Better safe than sorry. Nur wenn Ihre Projekte oder Unternehmen auf einem festen vertraglichen Fundament stehen, lässt sich eine Vielzahl von potentiellen Konfliktsituationen vermeiden. Vertragsverfassung setzt einen weiten juristischen Erfahrungsschatz aus der Praxis voraus: Denn nur im Zuge einschlägiger gerichtlicher Auseinandersetzungen wird man auf die Probleme aufmerksam, die sich durch geschickte vertragliche Formulierungen verhindern lassen.
Liegenschaftsverkehr
Miet-/ Pachtverträge
Kaufverträge
Bauträger- /Wohnungseigentumsverträge
Wirtschaftsrechtliche Verträge
Kaufverträge und Verträge für sonstige Lieferbeziehungen
allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzverträge/Vertriebsverträge
Bauverträge
Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen
Gesellschaftsverträge
Gründungsverträge für alle Gesellschaftsformen
Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane
Syndikatsverträge