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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bildet die verbindende Schnittstelle vieler Rechtsgebiete. Denn sowohl im Zivil- als auch im Arbeits- oder Unternehmensrecht gilt: Better safe than sorry. Nur wenn Ihre Projekte oder Unternehmen auf einem festen vertraglichen Fundament stehen, lässt sich eine Vielzahl von potentiellen Konfliktsituationen vermeiden. Vertragsverfassung setzt einen weiten juristischen Erfahrungsschatz aus der Praxis voraus: Denn nur im Zuge einschlägiger gerichtlicher Auseinandersetzungen wird man auf die Probleme aufmerksam, die sich durch geschickte vertragliche Formulierungen verhindern lassen. 


Liegenschaftsverkehr

  • Miet-/ Pachtverträge

  • Kaufverträge

  • Bauträger- /Wohnungseigentumsverträge

 

Wirtschaftsrechtliche Verträge

  • Kaufverträge und Verträge für sonstige Lieferbeziehungen

  • allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Lizenzverträge/Vertriebsverträge

  • Bauverträge

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen

 

Gesellschaftsverträge

  • Gründungsverträge für alle Gesellschaftsformen

  • Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane

  • Syndikatsverträge