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Erbrecht

Aus der nüchternen Sicht eines Juristen ist Erbrecht das Recht der Rechtsnachfolge nach einer verstorbenen natürlichen Person, doch für die Betroffenen selbst ist ein Todesfall stets mit emotionaler Belastung verbunden. Es ist uns deshalb besonders wichtig, Sie in erbrechtlichen Fragen mit der nötigen Sensibilität zu beraten.


In diesen erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie:

  • Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen

  • rechtliche Beratung und Vertretung bei Erbstreitigkeiten

  • Verlassverfahren

  • Unternehmensnachfolgeregelungen